Am 27. März 2012 sind die Änderungen der Krebsfrüherkennungs-Richtlinien und der Bundesmantelvertrag Ärzte/Ersatzkassenvertrag in Kraft getreten. Diese Normentexte bilden die Grundlage für das Mammographie-Screening-Programm.
In ihnen werden u. a. geregelt:

  • Inhalte und Struktur des Programms
  • Anspruch (Wer darf teilnehmen?)
  • Teilnahmevoraussetzungen für Ärzte und medizinisches Fachpersonal
  • Organisation und Durchführung von Qualitätssicherungsmaßnahmen
  • Programmevaluation
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