Am 27. März 2012 sind die Änderungen der Krebsfrüherkennungs-Richtlinien und der Bundesmantelvertrag Ärzte/Ersatzkassenvertrag in Kraft getreten. Diese Normentexte bilden die Grundlage für das Mammographie-Screening-Programm.
In ihnen werden u. a. geregelt:
- Inhalte und Struktur des Programms
- Anspruch (Wer darf teilnehmen?)
- Teilnahmevoraussetzungen für Ärzte und medizinisches Fachpersonal
- Organisation und Durchführung von Qualitätssicherungsmaßnahmen
- Programmevaluation