MD | PVA | BM | EM | US | BI | HI | |
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PVA | |||||||
Befunder | |||||||
rad. Fachkräfte | |||||||
Pathologen | |||||||
Gynäkologen |
Multidisziplinäre Kurse zur Einführung in das Programm
Dieser Kurs ist Pflicht für alle, die am Programm teilnehmen möchten, und zwar für:
Programmverantwortliche Ärzte, befundende Ärzte, radiolgische Fachkräfte, Pathologen, Ärzte, die unter Röntgenkontrolle stanzen, chirurgisch tätige Krankenhausärzte, radiologisch tätige Krankenhausärzte und pathologisch tätige Krankenhausärzte.
Fortbildungskurs für Programmverantwortliche Ärzte (PVA)
Diesen Kurs sollten alle künftigen Programmverantwortlichen Ärzt belegen.
Fortbildungskurs zur Befundung von Screening-Aufnahmen (BM)
Dieser Kurs ist für Programmverantwortliche Ärzte und befundende Ärzte Pflicht.
Fortbildungskurs zur Erstellung von Screening-Aufnahmen (EM)
Dieser Kurs ist für radiologische Fachkräfte obligatorisch.
Fortbildungskurs zur Durchführung von Ultraschalluntersuchungen (US)
Dieser Kurs ist für Programmverantwortliche Ärzte obligatorisch.
Fortbildungskurs zur Durchführung von Biopsien (BI)
Alle künftigen Programmverantwortlichen Ärzte und Ärtze, die im Auftrag des Programmverantwortlichen Arztes Stanzbiopsien unter Röntgenkontrolle durchführen, haben diesen Kurs zu belegen.
Fortbildungskurs zur Beurteilung histopathologischer Präparate (HI)
Dieser Kurs ist für alle am Programm beteiligten Pathologen obligatorisch.
Fortbildungsveranstaltungen zur Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der fachlichen Befähigung für befundende Ärzte (FoBi-Befunder)
Diese Veranstaltung muss gemäß § 25 (4) b BMV-Ä/EKV von allen am Programm teilnehmenden befundenden Ärzten und programmverantwortlichen Ärzten innerhalb von jeweils zwei Kalenderjahren absolviert werden.
Fortbildungsveranstaltungen zur Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der fachlichen Befähigung für radiologische Fachkräfte (FoBi-Erstellung)
Diese Veranstaltung muss gemäß § 24 (3) c BMV-Ä/EKV von allen am Programm teilnehmenden radiologischen Fachkräften innerhalb von jeweils zwei Kalenderjahren absolviert werden.
Fortbildungsveranstaltungen zur Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der fachlichen Befähigung für Pathologen (FoBi-Pathologen)
Diese Veranstaltung muss gemäß § 28 (2) c BMV-Ä/EKV von allen am Programm teilnehmenden Pathologen innerhalb von jeweils zwei Kalenderjahren absolviert werden.
Hospitanzen bzw. angeleitete Tätigkeiten
Vor Aufnahme des Screening-Betriebs müssen sowohl Programmverantwortliche Ärzte als auch befundende Ärzte und radiologische Fachkräfte in einem Referenzzentrum hospitieren. Über die Voraussetzungen für eine Anmeldung informiert Sie Ihr zuständiges Referenzzentrum.